Logo Bayernportal

Straßenausbaubeiträge; Beantragung von Erstattungsleistungen

Entgangene Beiträge und getätige Aufwendungen für Planung und Vorbereitung der Kommunen im Zusammenhang mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gemäß Art. 19 Abs. 9 Kommunalabgabengesetz werden grundsätzlich erstattet.

Regierung von Schwaben

Sachgebiet 33 - Baurecht

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Die allgemeinen Besuchszeiten sind: Montag bis Donnerstag 08:30 - 11:45 Uhr und 13:30 - 15:15 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr sowie nach persönlicher Vereinbarung

Hausanschrift

Halderstraße 21
86150 Augsburg

Postanschrift

86145 Augsburg