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Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien können im Rahmen einer kontingentierten Sonderregelung eine Aufenthaltserlaubnis für jede Beschäftigung im Bundesgebiet erhalten.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
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