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Aufenthaltserlaubnis; Beantragung bei Beschäftigung nach der Westbalkan-Regelung

Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien können im Rahmen einer kontingentierten Sonderregelung eine Aufenthaltserlaubnis für jede Beschäftigung im Bundesgebiet erhalten.

Stadt Straubing

Ausländerwesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Betreten der Dienststellen im Sozialen Rathaus nur mit Termin möglich

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94315 Straubing

Postanschrift

Postfach 303
94303 Straubing