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Grundsteuer; Anzeige von Änderungen am Grundbesitz

Ändert sich etwas an den Flächen oder der Nutzung Ihres Grundbesitzes, müssen Sie dies dem Finanzamt bzw. der Gemeinde aktiv anzeigen. Das Finanzamt bzw. die Gemeinde prüft dann, ob sich durch die Änderung am Grundbesitz auch die Höhe der Grundsteuer ändert.

Finanzamt Augsburg-Stadt

Öffnungszeiten

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nach Vereinbarung

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86150 Augsburg

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86135 Augsburg