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Manöverschäden; Beantragung einer Entschädigung

Als Manöverschäden werden Schäden bezeichnet, welche die Gaststreitkräfte oder die Bundeswehr in Ausübung ihres Dienstes bei Manövern oder anderen Übungen verursacht haben. Geschädigte haben Anspruch auf Entschädigung.

Gemeinde Neuenmarkt

SG 11: Einwohnermeldeamt, Feuerwehrwesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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95339 Neuenmarkt

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