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Als Manöverschäden werden Schäden bezeichnet, welche die Gaststreitkräfte oder die Bundeswehr in Ausübung ihres Dienstes bei Manövern oder anderen Übungen verursacht haben. Geschädigte haben Anspruch auf Entschädigung.
Kemnather Straße 42
95505 Immenreuth
Kemnather Str. 42
95505 Immenreuth
Rudolphstraße 28-30
90489 Nürnberg
Rudolphstraße 28-30
90489 Nürnberg
Die Schäden werden wie folgt abgewickelt:
Entschädigungsansprüche sollen umgehend geltend gemacht werden. Im Falle von Manöverschäden, die von Gaststreitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursacht worden sind, sind sie innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der Geschädigte von dem Schaden und der Beteiligung der (ausländischen) Streitkräfte Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der zuständigen Regulierungsstelle geltend zu machen.