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Wenn Sie eine Abtreibung vornehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenübernahme bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen.
Erfolgt der Schwangerschaftsabbruch aus kriminologischen oder medizinischen Gründen, werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen und von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet. Ein vorheriger Antrag auf Kostenübernahme ist nicht erforderlich. Dies ist in den beiden folgenden Konstellationen der Fall:
Erfolgt der Schwangerschaftsabbruch aus anderen Gründen, ist der Abbruch bei vollständiger Erfüllung der folgenden Voraussetzungen zwar rechtswidrig, aber nicht strafbar:
Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall die Kosten für:
Die Kosten für die ärztliche Vornahme des Schwangerschaftsabbruchs selbst sowie für die medizinische Nachsorge bei komplikationslosem Verlauf werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
Wenn Sie jedoch kein oder ein geringes Einkommen haben, können Sie in bestimmten Fällen bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine Kostenübernahme für diese Leistungen beantragen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie als sozial bedürftig gelten.
Liegt keine medizinische oder kriminologische Indikation vor, besteht ein Anspruch auf vollständige Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse für den Schwangerschaftsabbruch, wenn
Eine nicht zumutbare Kostenbelastung liegt für Sie insbesondere vor, wenn Sie
Wenn eine zusätzliche Kostenübernahme in den Fällen beantragt wird, in denen keine medizinische oder kriminologische Indikation vorliegt:
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welche Unterlagen neben dem Nachweis Ihrer persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zusätzlich benötigt werden.
Den Antrag auf Kostenübernahme bei Schwangerschaftsabbruch können Sie per Post stellen sowie – bei vielen gesetzlichen Krankenkassen – online einreichen oder persönlich in der Geschäftsstelle abgeben. In der Regel ist eine telefonische Beratung oder Beratung in der Geschäftsstelle zum bestmöglichen Vorgehen der Antragsstellung möglich. Im Normalfall ist der Verfahrensablauf wie folgt:
Für den Antrag müssen Sie nichts bezahlen.
Wenn Sie nicht gesetzlich krankenversichert sind, können Sie den Antrag auf Kostenerstattung bei Schwangerschaftsabbruch bei einer gesetzlichen Krankenkasse an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort stellen.
Werdende Mütter und Väter können sich bei Fragen, die Schwangerschaft und Geburt betreffen, beraten lassen.