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Geschützte Herkunftsbezeichnungen und traditionelle Spezialitäten für Hersteller in Bayern; Beantragung der Zulassung als Kontrollstelle

Die Zulassung von privaten Kontrollstellen, ihre Überwachung und der Entzug der Zulassung obliegen der Landesanstalt für Landwirtschaft.

Für Sie zuständig

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft - Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte

Leistungsdetails

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) informiert über die notwendige Antragstellung und die Voraussetzung für eine Zulassung als Kontrollstelle zur Einhaltung der Spezifikationen aus den Bereichen geschützte geografische Angabe (g.g.A.), geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) und garantierte traditionelle Spezialität (g.t.S.) für landwirtschaftliche Erzeugnisse und geografische Angaben bei Spirituosen. Sie nimmt den Antrag entgegen und erteilt ggf. die Zulassung. Die Zulassung ist Grundlage für das Tätigwerden der Kontrollstelle (Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen im Herstellerbetrieb) im Gebiet des Freistaates Bayern.

Erfolgreiche Akkreditierung als Produktzertifizierungsstelle auf der Grundlage der Norm DIN EN ISO/IEC 17065

keine

Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs
Stand: 10.02.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus