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Kommunale Wappen und Fahnen; Beantragung der Verwendung

Wenn Sie das Wappen oder die Fahne einer Gemeinde, eines Landkreises oder Bezirkes verwenden möchten, müssen Sie vorher die Genehmigung bei der betreffenden Kommune beantragen.

Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf

SG 101 - Zentrale Verwaltungsaufgaben Hauptverwaltung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Di
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Mo./Mi./Fr. - Nach telefonischer Terminvereinbarung

Hausanschrift

Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf

Postanschrift

Hammelburger Str. 14
97717 Euerdorf