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Wenn Sie das Wappen oder die Fahne einer Gemeinde, eines Landkreises oder Bezirkes verwenden möchten, müssen Sie vorher die Genehmigung bei der betreffenden Kommune beantragen.
Silcherstraße 5
97074 Würzburg
Postfach 5120
97001 Würzburg
Dalbergstr. 15
63739 Aschaffenburg
Postfach 100163
63701 Aschaffenburg
Die Wappen und Fahnen dürfen von Dritten nur mit Genehmigung der jeweiligen Gemeinde, des jeweiligen Landkreises oder des jeweiligen Bezirks verwendet werden.
Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn nicht zu befürchten ist, dass damit einem Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Vorschub geleistet werden könnte.
Die Kommunen können unter Beachtung des Gleichheitssatzes die Verwendung ihres Wappens durch politische Parteien oder Wählergruppen genehmigen. Sie müssen dabei sicherstellen, dass die Parteien oder die Wählergruppen durch die Art der Verwendung des Gemeindewappens nicht den Eindruck erwecken, funktionell oder institutionell mit Trägern hoheitlicher Gewalt verbunden zu sein.
Auch eine Verwendung des Wappens einer Kommune in abgewandelter oder stilisierter Form, die zu einer Verwechslung mit dem Wappen einer Kommune führen kann, ist ohne Zustimmung nicht zulässig.
Eine Genehmigung ist z. B auch für das Ziehen einer Kopie von einer Internetseite erforderlich.
Beantragen Sie die Verwendung des Wappens bei der Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten. Die Kommune entscheidet über den Antrag und gibt Ihnen die Entscheidung bekannt.
Die Genehmigung wird befristet und widerruflich erteilt. Sie kann mit Auflagen, insbesondere über Art und Form der Verwendung versehen werden.
Wenn Sie das Wappen der Stadt Aschaffenburg verwenden möchten, können Sie dies schriftlich oder per Mail
(poststelle_buero_ob@aschaffenburg.de)
beantragen. Wir entscheiden über Ihren Antrag und geben Ihnen die Entscheidung bekannt. Die Genehmigung wird befristet und widerruflich erteilt. Sie kann mit Auflagen, insbesondere über Art und Form der Verwendung versehen werden.
Für die Verwendung des Wappens oder der Fahne für gewerbliche Zwecke können einmalige oder laufende Gebühren anfallen. Über die Höhe einer angemessenen Gebühr oder eines Entgelts entscheidet die jeweilige Gemeinde, der jeweilige Landkreis oder Bezirk.
Für die gewerbliche Genehmigung nach Nr. 4 der Richtlinie über die Verwendung der Hoheitszeichen der Stadt Aschaffenburg wird ein Entgelt in Höhe von 50 bis 2.500 Euro erhoben. Dabei ist das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers zu Grunde zu legen. Ein höheres Entgelt ist gerechtfertigt, soweit die Stadt Aschaffenburg an der gewerblichen Nutzung ihrer Hoheitszeichen weder Vorteile noch weitergehende Interessen hat. Der Aufwand für die Prüfung der Voraussetzungen und Erteilung der Genehmigung ist dabei angemessen zu berücksichtigen.
Die Kommunen können die Verwendung einschließlich der Genehmigung von Wappen durch eine Satzung oder Richtlinie regeln. Hier kann die Verwendung eines Wappens ohne Genehmigung als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geregelt sein.
Kommunen, die Wappen oder Fahnen neu annehmen oder ändern, müssen die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns sowie das Bayerische Hauptmünzamt darüber unterrichten.