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Alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren und die sonstigen Voraussetzungen des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes (EPPSG) erfüllen, können die Einmalzahlung (Energiepreispauschale) in Höhe von 200,00 EUR beantragen. Das gilt auch für Promotionsstudierende. Gasthörerinnen und Gasthörer sind hingegen nicht antragsberechtigt. Im Rahmen eines Studienkollegs an einer Hochschule immatrikulierte Personen erhalten die Einmalzahlung ebenfalls nicht.
Anspruchsberechtigt sind auch Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses, wenn sie zum 1. Dezember 2022 an einer im EPPSG genannten Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet waren.
Ausländische Studierende können die Einmalzahlung beantragen, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum 1. Dezember 2022 in Deutschland hatten und zu diesem Zeitpunkt an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren.
Die Einmalzahlung muss online über das Antragsportal "Einmalzahlung200.de" (Link siehe unter "Online-Verfahren") beantragt werden. Auch BAföG-Empfänger müssen einen Antrag auf die Einmalzahlung stellen.
Weiterführende Informationen finden Sie in den FAQ unter "Weiterführende Links".
Die Einmalzahlung von 200 Euro dürfen beantragen:
Weitere Voraussetzungen sind:
Wichtig: Studierende sowie Schülerinnen und Schüler an Ergänzungsschulen, nichtstaatlichen Hochschulen und nichtstaatlichen Akademien sind nur dann anspruchsberechtigt, wenn zum 1. Dezember 2022 der Besuch der Ausbildungsstätte als gleichwertig anerkannt war.
Für die Online-Ausweisfunktion benötigen Sie außerdem ein Smartphone mit NFC-Funktion und eine Identifizierungs-App, zum Beispiel die AusweisApp2.
Für die Antragstellung selbst benötigen Sie keine weiteren Dokumente. Das Ausfüllen dauert nur wenige Minuten. Halten Sie dafür Ihre Kontoverbindung (IBAN) bereit.
Wenn Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Identität elektronisch nachzuweisen, können Sie Ihren Zugangscode alternativ auch mit einer separaten PIN nutzen, die Ihnen ebenfalls von Ihrer Ausbildungsstätte zur Verfügung gestellt wird.
Die Auszahlung müssen Sie über die Online-Antragsplattform "Einmalzahlung200.de" beantragen.
Die zuständige Bewillungsstelle richtet sich nicht nach örtlichen Kriterien, sondern ist abhängig von der jeweiligen Ausbildungsstätte:
Ihre Schulausbildung wird individuell finanziell gefördert, soweit die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen.
Ihre Hochschulausbildung wird individuell finanziell gefördert, soweit die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen.