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Psychotherapeut/-in; Beantragung der Feststellung eines gleichwertigen Studienabschlusses

Studierende, die mit einem nicht berufsrechtlich anerkannten Bachelorabschluss zu einem berufsrechtlich anerkannten Masterstudiengang in Bayern zugelassen wurden, können die Feststellung der Gleichwertigkeit ihres Studienabschlusses beantragen.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie

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