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Jugendhilfeplanung; Durchführung

Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird der Bestand der vorhandenen Einrichtungen und Angebote der Jugendhilfe festgestellt, der Bedarf ermittelt und die zur Befriedung des Bedarfs erforderlichen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend geplant. 

Für Sie zuständig

Landratsamt Main-Spessart

Landratsamt Main-Spessart

Hausanschrift

Marktplatz 8
97753 Karlstadt

Postanschrift

Postfach 1242

97748 Karlstadt

Telefon

+49 9353 793-0

Leistungsdetails

Im Rahmen der Jugendhilfeplanung stellt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis bzw. kreisfreie Gemeinde) den Bestand an Einrichtungen, Diensten und sonstigen Angeboten fest und ermittelt den Bedarf, wobei die Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Zielgruppen berücksichtigt werden. Aus der Bewertung von Bestand und Bedarf werden konkrete Maßnahmeplanungen abgeleitet. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe beteiligt die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe an der Planung. Hierzu sind sie vom Jugendhilfeausschuss zu hören.

Stand: 15.12.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales