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Straßenbenutzung; Beantragung einer Erlaubnis für eine Veranstaltung

Wenn Sie eine Veranstaltung auf einer Straße durchführen möchten, müssen Sie für die übermäßige Straßenbenutzung eine Erlaubnis beantragen.

Ansprechpartner - Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sg. 52 Straßen- und Verkehrswesen

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