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Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert und beschildert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.
und
15:30 Uhr - 18:00 Uhr
Münchner Str. 5
85649 Brunnthal
Postfach 1152
85647 Brunnthal