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Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert und beschildert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.
und
14:00 Uhr - 17:30 UhrBürgerservice (Einwohnermelde-/Pass-/Gewerbeamt)
Mo. bis Fr. von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Di. und Do. von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Sozialstelle
Donnerstagvormittag Termine nur nach Vereinbarung
Köglweg 3
82024 Taufkirchen
Postfach 1155
82018 Taufkirchen