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Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert und beschildert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Münzstr. 1-3
86956 Schongau
Postfach 1348
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