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Straßenverkehr; Beantragung einer Anordnung zur Baustellensicherung

Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert und beschildert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.

Gemeinde Neufahrn b.Freising

Straßen- und Wegerecht / Straßenverkehrsrecht

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Die Ausländerberatung ist am Dienstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und am Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr für Sie da.

Hausanschrift

Bahnhofstraße 32
85375 Neufahrn b.Freising

Postanschrift

Postfach 1380
85371 Neufahrn b.Freising