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Straßenverkehr; Beantragung einer Anordnung zur Baustellensicherung

Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert und beschildert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.

Stadt Immenstadt i.Allgäu

Referat Verkehr, ÖPNV, Tiefgaragen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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und

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Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Do
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Fr
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Kirchplatz 7
87509 Immenstadt

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Marienplatz 3-4
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