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Straßenverkehr; Beantragung einer Anordnung zur Baustellensicherung

Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert und beschildert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Abt. 6 - Sg. 63 - Straßenverkehrsbehörde

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

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Di
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
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Do
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

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Fr
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Annahmeschluss ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit

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Pettenkoferstr. 5
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

Postanschrift

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85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm