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Rechtsanwaltschaft; Beantragung der Zulassung

Die Tätigkeit unter der deutschen Bezeichnung "Rechtsanwalt" bedarf einer Zulassung nach § 4 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

Ansprechpartner - Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg

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