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Apotheker/Apothekerin; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Arbeitsaufnahme im Ausland

Wenn Sie im Ausland als Apotheker/Apothekerin tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (= Certificate of good standing).

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

ZAABY – Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern

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