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Ihrem Unternehmen drohen Kurzarbeit oder Entlassungen? Dann dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen ohne Erlaubnis Arbeitskräfte an Dritte verleihen, wenn Sie das vorher der Agentur für Arbeit melden.
Wenn Sie Beschäftigte an einen Dritten verleihen möchten, benötigen Sie dafür grundsätzlich eine Erlaubnis. Sie brauchen keine Erlaubnis, wenn
Allerdings müssen Sie der Agentur für Arbeit in diesem Fall die Arbeitnehmerüberlassung vorher schriftlich melden (anzeigen).
Die Überlassung ist bis zu einer Dauer von 12 Monaten an einen anderen Arbeitgeber (Entleiher) möglich. Statt des Begriffs "Arbeitnehmerüberlassung" ist auch die Bezeichnung "Zeit- oder Leiharbeit" gängig.
Eine Überlassung in Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeiterinnen oder Arbeitern verrichtet werden, ist nicht erlaubt.
Die Überlassung von Arbeitskräften müssen Sie der Agentur für Arbeit vorher schriftlich oder online im eService der Bundesagentur für Arbeit melden:
Online-Antragstellung:
Ebenso können Sie giropay und das Lastschriftverfahren nutzen. Zukünftig ist geplant, die Zahlungsverfahren Paypal, Sofortüberweisung sowie Kreditkarte (Mastercard und Visa) zur Verfügung zu stellen.
Antragstellung per Post
Gebühr: Link Kostenbildung:https://www.gesetze-im-internet.de/bmasbgebv/anlage.html;
64.4 EUR
Es gibt keine Frist.
Keine
Wenn Sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer an einen Dritten verleihen möchten, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.