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Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit

Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung kann jede Gemeinde in der Benutzungssatzung für ihren Friedhof eigenverantwortlich regeln, ob bzw. welche Genehmigungen oder Anzeigen für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof erforderlich sind.

Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen

Standesamt/ Soziales

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Die neuen Öffnungszeiten der Anlaufstellen: Zangberg, Hofmark 8, Lohkirchen, Hauptstraße 6a, Schönberg, Hauptstraße 4, sind auf der Internetseite: www.oberbergkirchen.de zu ersehen.

Hausanschrift

Hofmark 28
84564 Oberbergkirchen

Postanschrift

Hofmark 28
84564 Oberbergkirchen