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Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit

Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung kann jede Gemeinde in der Benutzungssatzung für ihren Friedhof eigenverantwortlich regeln, ob bzw. welche Genehmigungen oder Anzeigen für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof erforderlich sind.

Zweckverband Ringbergfriedhof

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
12:00 Uhr - 15:00 Uhr
Do
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Büro ist unter 08029/18-31 täglich von 08:00 bis 12:00 Uhr besetzt.

Hausanschrift

Tegernseer Straße 51
83708 Kreuth

Postanschrift

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