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Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit

Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung kann jede Gemeinde in der Benutzungssatzung für ihren Friedhof eigenverantwortlich regeln, ob bzw. welche Genehmigungen oder Anzeigen für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof erforderlich sind.

Markt Feucht

Standesamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Termine für das Standesamt nur nach vorheriger Vereinbarung.

Hausanschrift

Hauptstraße 33
90537 Feucht

Postanschrift

90531 Feucht