Zahnarzt/Zahnärztin; Beantragung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des zahnärztlichen Berufs
Wenn Sie den zahnärztlichen Beruf in der Bundesrepublik Deutschland vorübergehend ohne Approbation als Zahnarzt/Zahnärztin ausüben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.