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Zahnarzt/Zahnärztin; Beantragung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des zahnärztlichen Berufs

Wenn Sie den zahnärztlichen Beruf in der Bundesrepublik Deutschland ohne Approbation als Zahnarzt/Zahnärztin ausüben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

ZAABY – Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern

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