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Wasser-, Eis- und Murgefahr; Informationen zur Verpflichtung der Gemeinden

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Verwaltungsgemeinschaft Redwitz a.d.Rodach

Bauverwaltung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Mi
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Do
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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Kronacher Str. 41
96257 Redwitz a.d.Rodach

Postanschrift

Kronacher Str. 41
96255 Redwitz a.d.Rodach