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Wasser- und Eisgefahr; Abwendung

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Gemeinde Miltach

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Kötztinger Str. 3
93468 Miltach

Postanschrift

Kötztinger Str. 3
93468 Miltach