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Wasser-, Eis- und Murgefahr; Informationen zur Verpflichtung der Gemeinden

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Stadt Greding

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Marktplatz 11 + 13
91171 Greding

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Marktplatz 11 + 13
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