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Wasser-, Eis- und Murgefahr; Informationen zur Verpflichtung der Gemeinden

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Stadt Herrieden

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 11:45 Uhr

und

13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 11:45 Uhr

Hausanschrift

Herrnhof 10
91567 Herrieden

Postanschrift

Herrnhof 10
91567 Herrieden