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Wasser-, Eis- und Murgefahr; Informationen zur Verpflichtung der Gemeinden

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber

Sachgebiet I/1 Haupt- und Personalverwaltung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Laiblestr. 31
91541 Rothenburg ob der Tauber

Postanschrift

Laiblestr. 31
91541 Rothenburg ob der Tauber