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Wasser- und Eisgefahr; Abwendung

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Gemeinde Litzendorf

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:45 Uhr - 15:30 Uhr
Di
07:45 Uhr - 15:30 Uhr
Mi
07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:45 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
07:45 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Am Knock 6
96123 Litzendorf

Postanschrift

Postfach 1141
96121 Litzendorf