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Wasser-, Eis- und Murgefahr; Informationen zur Verpflichtung der Gemeinden

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Stadt Neustadt a.d.Donau

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Zusätzlich telefonisch oder mit Terminvereinbarung:

Montag - Mittwoch 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

Hausanschrift

Stadtplatz 1
93333 Neustadt a.d.Donau

Postanschrift

Stadtplatz 1
93333 Neustadt a.d.Donau