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Wasser- und Eisgefahr; Abwendung

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Stadt Rieneck

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Schulgasse 4
97794 Rieneck

Postanschrift

Schulgasse 4
97794 Rieneck