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Wasser-, Eis- und Murgefahr; Informationen zur Verpflichtung der Gemeinden

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Markt Oberstdorf

Amt 4 Sicherheit- und Ordnungswesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Bahnhofplatz 3
87561 Oberstdorf

Postanschrift

Postfach 15 40
87555 Oberstdorf