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Wasser-, Eis- und Murgefahr; Informationen zur Verpflichtung der Gemeinden

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Amt 3 - Stadtbauamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
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Do
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und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Hauptplatz 18
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

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