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Wasser-, Eis- und Murgefahr; Informationen zur Verpflichtung der Gemeinden

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Markt Röhrnbach

Öffentliche Sicherheit und Ordnung / Personalamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Die Büros sind auch außerhalb dieser Öffnungszeiten besetzt. Es empfiehlt sich eine Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Sachbearbeiter.

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94133 Röhrnbach

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94133 Röhrnbach