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Wasser- und Eisgefahr; Abwendung

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Gemeinde Rottach-Egern

Hauptverwaltung, Geschäftsleitung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
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Hausanschrift

Nördliche Hauptstraße 23
83700 Rottach-Egern

I. OG

Postanschrift

Nördliche Hauptstraße 23
83700 Rottach-Egern