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Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.
und
14:00 Uhr - 17:00 Uhrund
14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Raiffeisenstr. 1
96237 Ebersdorf b.Coburg
Postfach 1230
96234 Ebersdorf b.Coburg