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Wasser-, Eis- und Murgefahr; Informationen zur Verpflichtung der Gemeinden

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a.d.Roth

nicht zuordenbar

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
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09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Kirchplatz 6
89284 Pfaffenhofen a.d.Roth

Postanschrift

Kirchplatz 6
89284 Pfaffenhofen a.d.Roth