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Wasser-, Eis- und Murgefahr; Informationen zur Verpflichtung der Gemeinden

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Gemeinde Gräfelfing

Sachgebiet 1 - Sicherheit und Ordnung, Bürgeramt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Ruffiniallee 2
82166 Gräfelfing

Postanschrift

Ruffiniallee 2
82166 Gräfelfing