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Wasser-, Eis- und Murgefahr; Informationen zur Verpflichtung der Gemeinden

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach

Bauverwaltung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Hauptstr. 53
91356 Kirchehrenbach

Postanschrift

Hauptstr. 53
91356 Kirchehrenbach