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Wasser-, Eis- und Murgefahr; Informationen zur Verpflichtung der Gemeinden

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Markt Jettingen-Scheppach

Bauamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:15 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:15 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:15 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:15 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:15 Uhr
sowie nach Vereinbarung mit dem jeweiligen Ansprechpartner.

Hausanschrift

Hauptstr. 55
89343 Jettingen-Scheppach

Gemeindeverwaltung

Postanschrift

Postfach 33
89341 Jettingen-Scheppach