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Wasser-, Eis- und Murgefahr; Informationen zur Verpflichtung der Gemeinden

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Für Sie zuständig

Gemeinde Reichertshausen - Technisches Bauamt mit Liegenschaftsbetreuung, Hoch- und Tiefbauverwaltung, Straßen- und Verkehrswesen

Gemeinde Reichertshausen

Hausanschrift

Pfaffenhofener Str. 2
85293 Reichertshausen

Postanschrift

Pfaffenhofener Str. 2

85293 Reichertshausen

Telefon

+49 8441 858-0

Leistungsdetails

Die benachbarten Gemeinden haben insbesondere nach Bedarf Hilfskräfte, Materialien, Werkzeuge, Geräte und Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen. 

Gemeinden, die erfahrungsgemäß von Überschwemmungen oder Muren bedroht sind, haben dafür zu sorgen, dass ein Wach- und Hilfsdienst für Wassergefahr (Wasserwehr, Dammwehr, Murenabwehr) eingerichtet wird; sie haben die hierfür erforderlichen Hilfsmittel bereitzuhalten.

Stand: 28.11.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz