Logo Bayernportal

Infektionskrankheiten; Meldung

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schreibt die Meldung des Verdachts einer Erkrankung, der Erkrankung und des Todes für bestimmte Infektionskrankheiten sowie die Meldung des Nachweises bestimmter Krankheitserreger vor. In Bayern besteht zudem eine Borreliose-Meldepflicht.

Landratsamt Erlangen-Höchstadt

Sachgebiet 73 - Hygiene und Infektionsschutz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Hausanschrift

Nägelsbachstraße 1
91052 Erlangen

Postanschrift

Postfach 2520
91013 Erlangen