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Das Infektionsschutzgesetz schreibt für bestimmte Infektionskrankheiten die Meldung der Erkrankung, des Verdachts einer Erkrankung und des Todes vor. Auch der Nachweis von bestimmten Krankheitserregern durch Ärztinnen und Ärzte und Labore ist vorgeschrieben.
und
14:00 Uhr - 17:30 Uhr
            Bürgermeister-Reiger-Str. 5
            
            86720 Nördlingen
        
                Bürgermeister-Reiger-Str. 5
                
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