Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Zuwendungen über steuerbegünstigte Spenden und Mitgliedsbeiträge dürfen nur abgezogen werden, wenn sie durch eine Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die der Empfänger nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ausgestellt hat.
Tittmoninger Str. 1
84489 Burghausen
Postfach 1257
84480 Burghausen