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Träger einer Kindertageseinrichtung benötigen eine Betriebserlaubnis.
                        Josef-Blau-Str. 17 
                        92660 Neustadt an der Waldnaab
                      
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
                        Grund- und Mittelschule Windischeschenbach 
                        92670 Windischeschenbach
                      
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
                        Julius-Meister-Weg 4 
                        92665 Altenstadt an der Waldnaab
                      
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
                        Bildstr. 5 
                        92660 Neustadt an der Waldnaab
                      
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
                        Pestalozzistr. 8 
                        92648 Vohenstrauß
                      
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
                        Schulplatz 2 
                        92712 Pirk
                      
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
                        Zacharias-Frank-Straße 14 
                        96220 Neustadt an der Waldnaab
                      
Am Hohlweg 2
96220 Landratsamt Neustadt an der Waldnaab
                        Zacharias-Frank-Straße 14 
                        92660 Neustadt an der Waldnaab
                      
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt an der Waldnaab
                        Felixallee 9 
                        92660 Neustadt an der Waldnaab
                      
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt an der Waldnaab
                        Kapuzinerstr. 42 
                        92665 Altenstadt an der Waldnaab
                      
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
                        Jahnstr. 15 
                        92676 Eschenbach in der Oberpfalz
                      
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
                        Schulstr. 22 
                        92655 Grafenwöhr
                      
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
                        Bildstr. 9 
                        92660 Neustadt an der Waldnaab
                      
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
                        Wollauer Str. 22 
                        92690 Pressath
                      
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt an der Waldnaab
                        Hinterm Schloss 1 
                        92648 Vohenstrauß
                      
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
                        Sägstraße 10 
                        92729 Weiherhammer
                      
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
                        Jahnstr. 45 
                        92676 Eschenbach in der Oberpfalz
                      
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
                        Josef-Blau-Str. 8 
                        92660 Neustadt an der Waldnaab
                      
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
                        Pestalozzistr. 7 und 10 
                        92648 Vohenstrauß
                      
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
                        Emmeramsplatz 8 
                        93047 Regensburg
                      
93039 Regensburg
Die Erlaubnispflicht besteht grundsätzlich für alle Kindertageseinrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden.
Zu den erlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtungen gehören:
Die Betriebserlaubnis kann mit Nebenbestimmungen und Auflagen versehen werden und wird in der Regel erst nach gründlicher Prüfung der örtlichen Gegebenheiten erteilt.
Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder in der Kindertageseinrichtung gewährleistet ist. Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn
Der Antrag ist schriftlich bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt bzw. Stadtverwaltung) bzw. im Fall von Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der kreisfreien Gemeinden bei der Regierung zu stellen. Diese prüft dann – ggf. auch durch Besichtigung der Räumlichkeiten – ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Betriebserlaubnis gegeben sind.
Die zuständigen Fachkräfte haben nach den Erfordernissen des Einzelfalls insbesondere im Gefahrenfall das Recht und die Pflicht (auch unangemeldet) den laufenden Betrieb der Einrichtung zu überprüfen. Die Aufnahme (und eine bevorstehende Schließung) des Betriebs einer erlaubnispflichtigen Einrichtung ist unter Angabe von Name und Anschrift des Trägers, Art und Standort der Einrichtung, der Zahl der verfügbaren Plätze sowie der Namen und der beruflichen Ausbildung des Leiters und der Betreuungskräfte der zuständigen Behörde anzuzeigen. Etwaige Änderungen und die Zahl der belegten Plätze sind jährlich einmal zu melden.
Der Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung hat gegenüber der zuständigen Behörde die Meldepflichten gemäß § 47 SGB VIII zu gewährleisten.
Träger von Heimen und Tagesstätten für Minderjährige benötigen eine Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII.
Der Freistaat gewährt auf Antrag Zuweisungen zu kommunalen Hochbaumaßnahmen
Wenn Sie als Tagesmutter oder Tagesvater tätig werden möchten, benötigen Sie bereits vor dem Tätigwerden und ab dem ersten Tageskind eine Pflegeerlaubnis.